Wir beantworten alle Ihre Fragen.
Das hängt von der Anzahl der laufenden Beschwerden und von ihrer Komplexität ab. Aber im Allgemeinen trifft sich das Präsidium den einen Monat und die Plenarversammlung im Monat darauf.
Sobald Ihre Beschwerde im Sekretariat eingeht, nehmen die Inspektoren Kontakt mit Ihnen auf und untersuchen sofort Ihr Problem. Sie sprechen auch mit der beschuldigten Partei. Die Inspektoren sammeln die Informationen und legen Ihre Akte dem Präsidium der Kulturpaktkommission vor. Das Präsidium entscheidet dann über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Entweder setzen die Inspektoren die Verhandlungen mit Ihnen und der Gegenpartei fort. Oder Ihre Akte wird der Plenarversammlung vorgelegt, die entweder den gefundenen Schlichtungsvorschlag billigt oder eine Stellungnahme abgibt.
Das Beschwerdeverfahren ist unabhängig vom Ausgang vollkommen kostenlos.
Seit der Staatsreform von 1970–1971 und dem Inkrafttreten der Sondergesetze vom 8. August 1980 und vom 8. August 1988 fallen „kulturelle Angelegenheiten“ unter die so gut wie ausschließliche Verantwortung der Gemeinschaften.
Auch die Kulturpaktkommission ist ein administratives Rechtsprechungsorgan, das sich aus Vertretern aller Parteien im Flämischen Parlament, im Parlament der Französischen Gemeinschaft und im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammensetzt.
Seit 1985 untersteht die Kulturpaktkommission den Dienststellen der Kanzlei, sie erfüllt jedoch ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit. Kein föderaler Minister (übrigens auch kein Gemeinschaftsminister) darf sich in ihre sachliche Entscheidungsfindung einmischen.
Neben dem Kulturpaktgesetz gibt es auf flämischer Seite auch ein Dekret über den Kulturpakt. Ihre Bestimmungen sind in allen Punkten identisch. Dieses Dekret wurde einstimmig vom Flämischen Parlament verabschiedet.
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