Organigramm und Zusammensetzung
1. Die Kommission setzt sich aus 28 Mitgliedern zusammen:
- 13 französischsprachige Mitglieder
- 13 niederländischsprachige Mitglieder
- 2 deutschsprachige Mitglieder
2. Ihre Mitglieder werden von den Fraktionen der Gemeinschaftsparlamente vorgeschlagen:
- Parlament der Französischen Gemeinschaft
- Flämisches Parlament
- Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Von diesen Parlamenten werden sie entsprechend der Größe jeder Fraktion gewählt.
3. Die Kulturpaktkommission hat zwei Präsidenten: einen französischsprachigen und einen niederländischsprachigen, die ihre Funktion turnusmäßig wahrnehmen.
4. Jede Partei ist durch einen Vizepräsidenten vertreten.
Das Kollegium der Präsidenten und Vizepräsidenten bildet das Präsidium der Kulturpaktkommission.