Aufgabe

Die ständige nationale Kulturpaktkommission hat die Aufgabe, zu kontrollieren, dass die Bestimmungen des Kulturpaktgesetzes im gesamten Land eingehalten werden.

Organigramm und Zusammensetzung

1. Die Kommission setzt sich aus 28 Mitgliedern zusammen:

  • 13 französischsprachige Mitglieder
  • 13 niederländischsprachige Mitglieder
  • 2 deutschsprachige Mitglieder

2. Ihre Mitglieder werden von den Fraktionen der Gemeinschaftsparlamente vorgeschlagen:

  • Parlament der Französischen Gemeinschaft
  • Flämisches Parlament
  • Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Von diesen Parlamenten werden sie entsprechend der Größe jeder Fraktion gewählt.

3. Die Kulturpaktkommission hat zwei Präsidenten: einen französischsprachigen und einen niederländischsprachigen, die ihre Funktion turnusmäßig wahrnehmen.

4. Jede Partei ist durch einen Vizepräsidenten vertreten.

Das Kollegium der Präsidenten und Vizepräsidenten bildet das Präsidium der Kulturpaktkommission.