Einige Fakten

Die ständige nationale Kulturpaktkommission hat mehr als 1500 Beschwerden erhalten.
Beschwerden wurden gegen Behörden aller Ebenen erhoben. Allerdings hat es sich gezeigt, dass die auf lokaler (kommunaler) Ebene getroffenen Entscheidungen am häufigsten Anlass zu Beschwerden geben.

Gegen wen kann man Beschwerde einlegen?

Behörden:

  • Föderale Behörden (ausgenommen gesetzgebende Instanzen)
  • Gemeinschaften (Französische, Flämische und Deutschsprachige Gemeinschaft)
  • Regierungen und ihre Minister
  • Provinzen
  • Gemeinden
  • Interprovinziale und interkommunale Vereinigungen
  • Kulturkommissionen der Region Brüssel-Hauptstadt
  • Einrichtungen öffentlichen Interesses (RTBF, VRT usw.), kommunale Kultur-VoG (Kulturzentren, Gemeindebibliotheken) usw.
  • Sie können also keine Beschwerde gegen ein Parlament, eine Person oder eine privatrechtliche Organisation (Privatunternehmen, Religionsgemeinschaft usw.) einlegen.

     

    Konkret heißt das beispielsweise: Falls  eine Gemeinde sich weigert, Ihnen einen Gemeindesaal zu vermieten, und Sie das aber für Ihr gutes Recht halten, können Sie sich beschweren. Handelt es sich jedoch um den Saal eines Privatunternehmens, ist das nicht möglich.